Dr. Martina Berg
Am Montag 10.11. fand in Linz eine Informationsveranstaltung zum Thema E-Zigaretten / E- Shishas statt, bei dem die deutsche Ärztin Dr. Martina Pötschke-Langer vom Krebsforschungszentrum Heidelberg einen Fachvortrag hielt.
E-Zigaretten sind tabakfreie nikotinhältige Zigaretten, bei denen ein aromatisiertes Liquid ( Inhaltsstoffe : Propylenglykol, Ethanol, Glycerin, verschiedenste Aromastoffe ) elektrisch erhitzt und verdampft und das so entstandene Aerosol inhaliert wird.
E- Shihsas ( elektrisch betriebene Wasserpfeifen ) funktionieren auf der gleichen chemischen Basis jedoch ohne den Inhaltsstoff Nikotin (zumindest derzeit noch).
Grundsätzlich fehlen zum Thema „Langzeitwirkung“ noch ausreichende Daten, da E-Zigaretten im europäischen Raum erst seit 2006 angeboten werden. Das Fehlen von Tabak als Inhaltsstoff scheint nach bisherigem Wissen die Kanzerogenität ( Entstehung von Krebs) zu verringern, jedoch können die oben erwähnten Inhaltsstoffe sehr wohl auch gerade bei vorgeschädigten Bronchien zu einer starken Reizung und auch ev. Allergenisierung führen.
Ein großes Problem stellt der Verbraucherschutz dar, da die vor allem im Internet angebotenen Produkte keine einheitliche Standardisierung der Angabe von Inhaltsstoffen bieten, vor allem was die Dosis den enthaltenen Nikotins anbelangt und hier eine klare und einheitliche Deklarierung eingefordert wird.
Durch die Veränderung des Rauchverhaltens (Daten aus Deutschland) = Rückgang des klassischen Zigarettenkonsums in den letzten Jahren sucht die Tabakindustrie nun durch verstärkte Werbung in den neuen Medien und Verharmlosung der E-Zigarette als „Lifestyle – Produkt“ eine neue, vor allem junge und weibliche Konsumentenschicht anzusprechen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden :
E-Zigaretten und E-Shishas fördern als Nachahmerprodukten von Zigaretten das Rauchen im Allgemeinen . ( Übernahme von Rauchverhalten, Akzeptanz von Rauchen, Entwicklung von Verhaltensgewohnheiten ).
Über mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen ist noch zu wenig bekannt.
Es ist von außen ( in der Produktdeklaration ) nicht feststellbar, ob wirklich nikotinfreies Liquid geraucht wird.
Deswegen werden im oberösterreichischen Jugendschutzgesetz ( Inkrafttreten im Dezember 2014 ) sämtliche Wasserpfeifen, E-Zigaretten und ähnliche Produkte wie herkömmliche Tabakprodukte behandelt und für unter 16-jährige verboten.
Im Sinne der Suchtprävention gilt das Gleiche für den schulischen Bereich.