Fahrplan für die Anmeldung

ZeitplanAktivitätHinweise
30. September 2024 – 14. Februar 2025Schnuppern

Vorläufige Anmeldung möglich
telefonische oder schriftliche Voranmeldung! office@hakhtlfreistadt.at

Achtung: Die vorläufige Anmeldung wird erst bei der Abgabe der originalen Schulnachricht rechtsgültig!
24. November 2024Tag der offenen Tür14:00 – 17:00 Uhr
24. Februar – 7. März 2025Anmeldezeitraum – Abgabefrist für die fixe AnmeldungAnmeldeunterlagen:

Anmeldeformular (finden Sie auf der Webseite unter Downloads)
Geburtsurkunde (Original und Kopie)
aktueller Meldezettel des Kindes (Original und Kopie)
Schulnachricht (Original und Kopie) – Die originale Schulnachricht wird mit unserem Schulstempel versehen.
bis Mitte April 2025Vorläufige Zuweisung des Schulplatzes nach den gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen und schulautonomen Reihungskriterien.Die/der Aufnahmewerberin/Aufnahmewerber wird auf Grund der Schulnachricht vorläufig aufgenommen; das Jahreszeugnis muss die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen ebenfalls erfüllen!
nachträgliche AnmeldungEine nachträgliche Aufnahme von Aufnahmewerberinnen/Aufnahmewerbern ist möglich, wenn sie keine Aufnahmezusage von der Wunschschule erhalten haben.
bis 27. Juni 2025 (12:30 Uhr)Vorlage der SchulerfolgsbestätigungSchulerfolgsbestätigung = Kopie des Jahreszeugnisses.

Die Vorlage gilt gleichzeitig als Anmeldung zu einer ev. erforderlichen Aufnahmeprüfung – ohne Vorlage der Schulerfolgsbestätigung kann die Aufnahmeprüfung nicht abgelegt werden!

Aufnahmeprüfungskandidatinnen/ Aufnahmeprüfungskandidaten und vorgemerkte Schülerinnen/Schüler kommen auf eine Warteliste.
letzte SchulwocheAufnahmeprüfunggenauer Prüfungsablauf
Annahme des Schulplatzes

Aufnahmebedingungen für die HAK & HTL

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe

ausgenommen:
– zweite lebende Fremdsprache,
– Latein und
– Geometrisches Zeichnen.

Positive Beurteilung im vertiefenden Lehrplan: In allen differenzierten Pflichtgegenständen muss das Bildungsziel der Vertiefung erreicht werden. Falls dies auf (nur) einem differenzierten Pflichtgegenstand nicht zutrifft, kann die Klassenkonferenz der MS eine “Eignungsfeststellung” beschließen, andernfalls ist die Ablegung einer Aufnahmeprüfung erforderlich.

Bei Beurteilung nach Schema „Standard AHS“ bzw. „Standard“: Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Mittelschule und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“.

Positives Abschlusszeugnis.

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